Zertifizierung
Zulassungsregeln für Zertifizierung
Der Erwerb des Zertifikates “zertifizierte Case Manager/in im Sozial- und Gesundheitswesen” mit dem Zusatz „anerkannt nach den Richtlinien der DGCC (28.06.2013), der DGS, DBSH, DBfK“ erfordert:
Ein Berufsabschluss in | Berufspraxis im humandienstlichen Feld | Nachweis über Erwerb in | |
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1.1 | Diplom / BA / MA
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1 Jahr | Bei Psychologe/in sind 40 UStd. Grundlagen Sozialrecht nachzuweisen |
1.2 | Andere humanwissenschaftliche Abschlüsse z.B. Lehrer/innen, Soziologen/innen, Theologen/innen, Mediziner/innen |
2 Jahre | 120 Ustd. Beratungskompetenz* und 40 Ustd. Grundlagen Sozialrecht |
2 | Nichthumanwissenschaftliches Studium an einer Hochschule | 2 Jahre | 120 Ustd. Beratungskompetenz* und 40 Ustd. Grundlagen Sozialrecht |
3 | Fachschule im Sozial- und Gesundheitswesen z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenschwester) |
3 Jahre | 120 Ustd. Beratungskompetenz* und 40 Ustd. Grundlagen Sozialrecht |
4 | eine andere Berufsausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen z.B. eine Verwaltungsausbildung bei Jobcenter, Krankenkasse, Krankenhaus etc. (kein Studium) |
6 Jahre | 240 Ustd. Beratungskompetenz* und 40 Ustd. Grundlagen Sozialrecht |
* Zu personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenz:
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Weitere Voraussetzungen für die Zertifizierung
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- Berufliche Praxis in einem für die Weiterbildung relevanten Arbeitsfeld
- Regelmäßige Teilnahme an allen Bausteinen der Weiterbildung
- Nachweis über die Teilnahme an
- 24 Ustd. Supervision
- 42 Ustd. Selbstorganisierte Lerngruppen
- Anfertigung einer Hausarbeit
(Abgabefrist: 6 Monate nach dem zuletzt belegten Baustein)