Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Deutschen Akademie für Fallmanagement (DAFM) mit ihren Auftraggebern. Die Geltung erfasst das Weiterbildungsprogramm der Akademie mit Weiterbildungen, Fortbildungen und Seminaren. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden nicht akzeptiert, auch wenn die Akademie ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

1. Teilnahmeberechtigung und Zulassungsvoraussetzungen

Die Angebote der Akademie stehen grundsätzlich allen interessierten Teilnehmern offen. Falls für einen Lehrgang besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem Teilnehmer erfüllt werden. Zulassungsvoraussetzungen sind den Angeboten zu den Lehrgängen zu entnehmen oder vom Kunden gegenüber der Akademie zu erfragen.

Sollte sich nach Zustandekommen des Vertrages herausstellen, dass die Zulassungsvoraussetzungen seitens des Kunden bzw. des vorgesehenen Teilnehmers nicht erfüllt sind, behält sich die Akademie die Kündigung der Vereinbarung vor. Die Akademie wird dem Kunden das Fehlen der Zulassungsvoraussetzungen vor Ausspruch einer Kündigung mitteilen und dem Kunden Gelegenheit geben, binnen einer Frist von 14 Tagen die Zulassungsvoraussetzungen herzustellen.

2. Seminare, Fortbildungen und Weiterbildungen

Die nachfolgenden Regelungen 2. a bis 2. g gelten ausschließlich für Seminare, Fortbildungen und Weiterbildugnsmaßnahmen der DAFM.

2. a Anmeldung

Für die Seminaranmeldung steht auf unserer webseite ein Anmeldeformular (als Download) zur Verfügung (weitere Information unter Beratung/Anmeldung). Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie als Mail eingescannt
E-Mailadresse: L.heuer@casemanagement-akademie.de an die DAFM senden.
Die Anmeldung ist verbindlich.
Eine Buchung von Einzelbausteinen kann nur nach einem Beratungsgespräch erfolge. Bei Zertifizierungswunsch ist der Nachweis von bereits absolvierten Bausteinen bei einer anderen von der DGCC zertifizierten Weiterbildungseinrichtung Voraussetzung.

2. b Teilnahmebestägigung, Mindestteilnehmerzahl

Die Angebote der DAFM sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte enthalten. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung durch die DAFM kommt der Vertrag zustande.
Sofern die für ein Seminar vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmenden nicht erreicht wird, können wir das Seminar leider nicht durchführen. Hierüber werden Sie ggf. ebenfalls zeitnah informiert. Ein Anspruch auf die Durchführung des Seminars ergibt sich nicht.

2. c Gebühren

Für die Teilnahme an zert. CM Lehrgängen wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe sich aus der konkreten Vereinbarung ergibt. Die Gebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmer*in (bei Inhouse Schulungen je Gruppe) und Lehrgang als Endpreis. Die Gebühr besteht aus einer Verwaltungs-, Lehrgangs- und ggf. Prüfungsgebühr. Die Gebühr umfasst keine Leistungen der Verpflegung und der Unterkunft. Alle Leistungen der DAFM, die nicht ausdrücklich in der Gebühr vereinbart wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert berechnet werden.
Bei etlichen Seminaren nennen wir zwei unterschiedliche Preise. Von Teilnehmenden, die selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind oder deren Kosten ganz oder teilweise von ihrer Firma oder Organisation erstattet werden, erwarten wir den normalen, kostendeckenden Betrag. Der niedrigere Betrag ist für Teilnehmende gedacht, die das Seminar vollständig privat zahlen. Mit den reduzierten Preisen möchten wir auch Menschen mit begrenzten Ressourcen die Teilnahme ermöglichen.
Unsere Seminarpreise für die zert. Case Management und zert. Pflegeberater Weiterbildungen sind gemäß § 4 Abs. 22a UStG von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Gebühr ist in 3 Raten zu entrichten und ist sofort mit Rechnungszugang fällig. Die 1. Rate ist 14 Tage vor Beginn der Weiterbildung fällig. Die Überweisung erfolgt auf das Konto der DAFM nach Rechnungserhalt. Die Rechnungen werden per E-Mail versandt.
Auf Wunsch kann eine andere Zahlungsmodalität (mehr als 3 Raten) schriftlich vereinbart werden.
Sofern zwischen DAFM und Kunde abweichend eine andere Ratenzahlung ausdrücklich vereinbart wurde, gilt folgendes:
Die Parteien vereinbaren zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3% der Lehrgangsgebühr. Diese wird bei Rechnungsstellung automatisch erhoben.
Die Rechnungsstellung der ersten Rate erfolgt erstmals 14 Tage vor Beginn der Weiterbildung. Die Ratenhöhe ermittelt sich aus der zu zahlenden Gebühr zzgl. der einmaligen Bearbeitungsgebühr. Die letzte Rate muss bis 4 Wochen vor Lehrgangsende geleistet werden.
Eine Anerkennung als Bildungsurlaub ist möglich.

Für alle weiteren DAFM Seminare und Fortbildungen gelten die im jeweiligen Angebot genannten Teilnehmergebühren bzw. Honorare für den Beratertag und Preise, soweit nichts
anderes schriftlich vereinbart worden ist.

2. d Rücktritt und ordentliche Kündigung

Der Rücktritt von Weiterbildungen, Seminaren und Inhouse-Fortbildungen ist vor Beginn möglich. Die Stornierung hat schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der DAFM. In allen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,– EUR fällig. Erfolgt der Rücktritt von Seminaren und Inhouse-Fortbildungen innerhalb einer Frist von 8 –14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet; beim Rücktritt von einer Weiterbildung beziehen sich sämtliche Stornokosten auf die Gebühr der gesamten Weiterbildung. Bereits gezahlte Entgelte werden unter Einbehaltung der Bearbeitungs- und anteiligen Gebühr erstattet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, fällt die volle Gebühr an. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist nach Absprache mit der DAFM vor Beginn möglich.

2. e Ausfall, Änderungen und Verlegungen von Veranstaltungen, Durchführung

Dozentenwechsel: Die DAFM hat das Recht, Veranstaltungen aus Gründen, die die DAFM nicht zu vertreten hat, abzusagen, z.B. bei kurzfristigem Ausfall eines/r Dozenten*in aufgrund von Krankheit, wegen unvorhersehbarer Ereignisse oder bei Nichterreichen einer kostendeckenden Teilnehmerzahl im jeweiligen Seminar. Die DAFM behält sich vor, Seminare räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder einen Wechsel in der Person des jeweiligen Dozenten vorzunehmen. Neue Termine und Veranstaltungsorte werden rechtzeitig bekannt gegeben. Änderungen des Programms sind ebenfalls vorbehalten. Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten, Verschiebungen im Ablaufplan und Änderungen des Programms weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts oder zur Forderung von Ersatz- und Folgekosten seitens der Teilnehmer. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche (u.a. für bereits getätigte Reisebuchungen, Hotelzimmer etc.) sind ebenfalls ausgeschlossen.

Im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls des/r Dozenten*in wird das Seminar nachgeholt. Ist der TN bei einem Nachholtermin verhindert, kann er den ausgefallenen Termin nach Absprache mit der DAFM in einem Nachfolgekurs wahrnehmen. Eine Gebührenerstattung findet nicht statt.
Die Benennung der Trainer*innen sowie Verschiebungen oder Änderungen im Weiterbildungsablauf obliegen der DAFM.

Die Teilnehmer*innen erhalten jeweils 14 Tage vor Seminarbeginn eine
Einladung per E-Mail mit Angabe des Ortes und der Seminarzeiten sowie einem digitalen Handout der Seminarinhalte. Das Handout dient als Arbeitsgrundlage während des Seminars und sollte daher ausgedruckt zum Seminar mitgebracht werden.

2. f Pflichten des Teilnehmenden

Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, regelmäßig an den Seminaren aktiv teilzunehmen. Eine Anwesenheit von mindestens 85% ist erforderlich. Fehlzeiten sind der Geschäftsstelle so früh wie möglich zu melden. Fehlzeiten gehen grundsätzlich zu Lasten der Teilnehmenden, sie berechtigen nicht zur Kürzung der Weiterbildungsgebühr.
Fallen die Fehlzeiten auf ein Seminar, so muss dieses gemäß der Zertifizierungs-Richtlinien der DGCC komplett nachgeholt werden. Die Kosten für das Nachholen eines Bausteins werden in Rechnung gestellt.
Die Termine der Gruppensupervision müssen zu 100 % wahrgenommen werden. Falls es aufgrund einer außergewöhnlichen Situation dazu kommt, dass ein/e Teilnehmer*in einen Supervisionstermin nicht einhalten kann, muss dieser auf eigene Kosten nachgeholt werden.
Um eine Zertifizierung zu erlangen, muss spätestens 6 Monate nach Beenden des letzten Bausteins die Hausarbeit (den DGCC Richtlinien entsprechend) abgegeben werden. Nach erfolgter Prüfung wird beim Status „Bestanden“ das Zertifikat ausgestellt.

Den Anweisungen der Mitarbeiter*innen der DAFM und den Mitarbeitern des Seminarhauses ist im Rahmen der Hausordnung Folge zu leisten.
Das Rauchen ist in allen Räumen des Seminarhauses und dem Treppenhaus zu unterlassen.
Zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Seminarräume sind pfleglich zu behandeln. Zu Beginn der Weiterbildung informiert Sie die Seminarleitung welche Räume im Seminarhaus genutzt werden dürfen. Sollten von Ihnen andere Räume als die genannten genutzt werden, stellen wir die Nutzung mit 200 € pro Tag in Rechnung.

2. g Ausschluss des Kunden und/oder Teilnehmers*in

Unterlässt der Kunde und/oder der Teilnehmer die gemäß dieser AGB vertraglich vereinbarte Mitwirkungs- und Pflichtenhandlung, behält sich die DAFM das Recht vor, den Kunden bzw. Teilnehmer vom Lehrgang teilweise oder ganz auszuschließen sowie auch den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen. Soweit zeitlich möglich und zumutbar wird die DAFM gegenüber Verbrauchern das Fehlen der Mitwirkungshandlung zuvor anzeigen und Gelegenheit zur Nachholung der Mitwirkungshandlung geben.
Die DAFM hat das Recht, im Falle der Kündigung nach Abs. 1 alle noch ausstehenden Gebühren für den Lehrgang vom Kunden zu 100% zu verlangen, sofern die Kündigung sich nicht auf § 8 Abs. 1 f) stützt und sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Für Verbraucher gilt § 6Abs. 5 entsprechend. Darüber hinaus hat der Kunde der DAFM einen ggf. zusätzlich entstandenen Schaden zu ersetzen.

3. Haftung

Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DAFM, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DAFM nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung der DAFM bei Arglist, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Gegen alle Unfälle während der Seminarzeiten und auf dem direkten Wege von und zum Seminarhaus sind die Teilnehmer*innen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung durch die entsendenden Arbeitgeber versichert, soweit die Unfallversicherung zuständig ist. Jeder/e Teilnehmer*in nimmt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko an der Weiterbildung teil. Sollte ein/e Teilnehmer*in nicht über den Arbeitgeber unfallversichert sein, werden Sie aufgefordert, sich für die Zeit des Seminars bzw. der Weiterbildung selbst zu versichern und uns dies nachzuweisen, da eine Unfallversicherung der DAFM nicht erfolgt. Die DAFM haftet nicht für etwaige Vermögensschäden der Teilnehmenden, die aus einem nicht zustande gekommen Seminar bzw. einer nicht zustande gekommenenen Weiterbildung oder aus einem Abbruch resultieren, wenn dieser Abbruch durch die Teilnehmenden selbst verursacht wird. Die Teilnehmenden haften für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei Diebstahl oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung seitens der DAFM ausgeschlossen.

4. Urheberrechte

(1) Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der Kunde zur Beachtung folgender Punkte:
Die Lehrinhalte sowie überlassene Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum der DAFM dar. Jeder angemeldete Teilnehmer*in hat das Recht, die im Rahmen der Seminare und Schulungen angebotenen Inhalte für seine persönlichen Zwecke zu verwenden, für sich auszudrucken oder als Dateien zu speichern. Die Teilnehmenden dürfen an Dritte keine Kopien der Unterlagen – sei es entgeltlich oder unentgeltlich – weitergeben, vermieten, verleihen oder in anderer Form Kopierrechte abtreten. Die bereitgestellten Inhalte sind durch die DAFM, Dozenten und Lizenzinhaber urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen bleiben – auch auszugsweise – den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.
(2) Sofern der Kunde nicht persönlich am Lehrgang teilnimmt, hat er den Teilnehmer entsprechend Abs. 1 zu verpflichten. Verstößt der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen entsprechend Abs. 1 wird dieses Verhalten dem Kunden entsprechend § 278 BGB zugerechnet.

5. Datenschutz

Die Daten der Kunden, Teilnehmer*innen werden für interne Zwecke im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung in maschinenlesbarer Form gespeichert und verwendet. Die Speicherung erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Kunden, Teilnehmer*innen können der Verwendung der Daten jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist der DAFM schriftlich einzureichen.

6. Bedingungen und zu leistende Anforderungen an den Lehrgang

Die Bedingungen und zu leistenden Anforderungen an den Lehrgang in der jeweilig gültigen Fassung (u. a. Lehrgangsinhalte, Zulassungsvoraussetzungen, Gebühr, Prüfungsmodalitäten) sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der DAFM. Diese Bedingungen und Anforderungen an den Lehrgang sind nach Maßgabe dieser AGB für beide Vertragsparteien – Kunde und DAFM – bindend. Die Bedingungen und zu leistenden Anforderungen an den Lehrgang sind den Angeboten zu den Lehrgängen zu entnehmen.

7. Vertragsergänzungen, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmung

Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig. Erfüllungsort und für den kaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Hannover. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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