Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung (Zertifizierung möglich)

Das Bundesteilhabegesetz – BTHG

Wohnen und Leben in Zeiten des BTHG – Was sieht das BTHG im Einzelnen vor?

Den Herausforderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im beruflichen Alltag mit Menschen mit Behinderungen professionell begegnen –  in stationären und ambulant betreuten Wohnformen, in der Beschäftigungsförderung, in der Pflege.

Die Fortbildung ist als Workshop konzipiert: Sie erhalten die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zum BTHG und können anhand Ihrer eigenen Fallbeispiele den Transfer in Ihren beruflichen Alltag herstellen.

Ein einheitliches Instrument zur Bedarfsermittlung – orientiert an der ICF – soll die individuellen Ziele des Leistungsberechtigten abbilden und Wirkungsmessungen ermöglichen.
Der Träger der Eingliederungshilfe trägt die Verantwortung für die Durchführung des Gesamtplanverfahrens; die für die Umsetzung zuständigen Mitarbeiter erhalten eine einheitliche Qualifizierung für ihre Beratungs-, Unterstützungsplanungs- und Koordinierungstätigkeiten.

Das biopsychosoziale Modell und die ICF – Basiswissen und Anwendung

Die ICF soll als Alltagswerkzeug den verschiedenen Berufsgruppen im Sozial- und Gesundheitswesen ermöglichen, trotz der relativ neuen Bedingungen mit allen beteiligten Akteuren – Leistungsträger, Leistungserbringer u.a. – professionell arbeiten zu können.

Die Fortbildung ist als Workshop konzipiert: Sie erhalten die wichtigsten Grundlagen zur ICF und können anhand Ihrer eigenen Fallbeispiele den Transfer in Ihren beruflichen Alltag herstellen.

Plus Zusatzseminar zur Erlangung der Zertifzierung als Case Manager/In

Mit dieser Qualifizierung erhalten Sie eine praxisorientierte Vermittlung fall- und systembezogener Handlungskompetenzen sowie spezifischer Fachkenntnisse für Ihre Tätigkeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern des Sozial- und Gesundheitswesens.

Wir führen die Qualifizierung mit unseren zertifizierten Trainerinnen und Trainern durch.

Die Qualifizierung umfasst 152 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und gliedert sich wie folgt:
• 5 Seminare à 3 Tage = 15 Tage = 120 UE (1 Tag = 8 UE)
• Reflexion (Modul F) durch Supervision in 2 Gruppen von jeweils 10 Teilnehmern (12 UE pro Jahr)
• Selbstorganisierte Kollegiale Beratung (8 UE) und Selbstorganisierte Lerngruppen (4 UE)
• Arbeit mit Lernbriefen (8 UE)
• Reflexion mit den Führungskräften – nach Ihren Bedarfen, im Anschluss an einen Seminartag, gemeinsam
mit der Weiterbildungsleitung
Alle Seminarmodule sind auch einzeln buchbar!

  • Die Teilnehmer verfügen nach Abschluss der Weiterbildung über
  • ein gemeinsames Verständnis ihrer Aufgabe, ihrer Rolle sowie über eine gemeinsame Grundhaltung gegenüber Menschen mit Behinderung. Sie nutzen ein einheitliches Handwerkszeug, das sie befähigt, einheitliche Standards in ihrer Tätigkeit der Bedarfsermittlung und Beratung anzuwenden.

    Die Teilnehmer verfügen über umfangreiche theoretische Kenntnisse und Methoden. Sie werden in der Qualifizierung kontinuierlich befähigt, ihre Kenntnisse praktisch umzusetzen, sowohl in den Seminaren als auch durch einen methodischen Theorie-Praxis-Transfer.

Seminarmodule

Grundhaltung und klientenorientierte Kommunikation
  • Personenzentrierte Grundlagen
  • Leitbilder in der Eingliederungshilfe
  • Leichte Sprache – Haltung und Umsetzung im Alltag
  • Klientenzentrierte Gesprächsführung
  • Kontraktgestaltung in der Beratung
  • Co-Councelling /kollegiale Beratung
Ressourcenorientierte Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung
  • Gundlagen wirkungsvoller Hilfeplanung
  • Ressourcenorientierung
  • Persönliche Zukunftsplanung
  • Teilhabe bestimmen und auswerten mit ausgewählten Instrumenten
Psychische Beeinträchtigungen und motivierende Gesprächsführung
  • Motivational Interviewing
  • Psychische Erkrankungen / Persönlichkeitsstörungen
  • Abhängigkeitserkrankungen
  • Grundlagen der Psychotraumatologie
  • Autismus-Spektrum-Störungen
Behinderungsbilder und Kommunikation in speziellen Situationen
  • Intelligenzminderung, Schwerstmehrfachbehinderung
  • Erworbene Hirnschädigung, Körperbehinderung
  • Grundwissen Unterstützte Kommunikation
  • Umgang mit Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen
  • Deeskalierende Gesprächstechniken
Sozialraumorientierung, Verhandlungsführung und Konfliktmanagement
  • Sozialraumorientierung
  • Netzwerkmanagement
  • Verhandlungsführung, Konflikt-Management
  • Organisationsentwicklung
Zusatzseminar zu Inhalten des Case Management (zur Erlangung der Zertifizierung)
  • Wirkungsebenen von Case Management
  • Funktionen im Case Management
  • Einflussmöglichkeiten der Fallsteuerung auf die Optimierung der Care-Struktur
  • Möglichkeiten der Umsetzung in den Rahmenbedingungen des Leistungsträgers
  • Rollenklarheit als Case Manager – Möglichkeiten der Reflexion
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