Zertifizierung

Zulassungsregeln für Zertifizierung

Der Erwerb des Zertifikates “zertifizierte Case Manager/in im Sozial- und Gesundheitswesen” mit dem Zusatz „anerkannt nach den Richtlinien der DGCC (28.06.2013), der DGS, DBSH, DBfK“ erfordert:

Ein Berufsabschluss in Berufspraxis im humandienstlichen Feld Nachweis über Erwerb in
1.1 Diplom / BA / MA

  • Sozialarbeiter/in Sozialpädagoge/in
  • Heilpädagoge/in
  • Pädagoge/in
  • Pflegewirt/in
  • Pflegepädagoge/in
  • Pflegewissenschaftler/in
  • Psychologe/in
1 Jahr Bei Psychologe/in sind 40 UStd. Grundlagen Sozialrecht nachzuweisen
1.2 Andere humanwissenschaftliche Abschlüsse
z.B. Lehrer/innen, Soziologen/innen, Theologen/innen, Mediziner/innen
2 Jahre 120 Ustd. Beratungskompetenz* und
40 Ustd. Grundlagen Sozialrecht
2 Nichthumanwissenschaftliches Studium an einer Hochschule 2 Jahre 120 Ustd. Beratungskompetenz* und
40 Ustd. Grundlagen Sozialrecht
3 Fachschule im Sozial- und Gesundheitswesen
z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenschwester)
3 Jahre 120 Ustd. Beratungskompetenz* und
40 Ustd. Grundlagen Sozialrecht
4 eine andere Berufsausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen
z.B. eine Verwaltungsausbildung bei Jobcenter, Krankenkasse, Krankenhaus etc. (kein Studium)
6 Jahre 240 Ustd. Beratungskompetenz* und
40 Ustd. Grundlagen Sozialrecht
* Zu personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenz:

  • Unter personaler Kompetenz wird u.a. verstanden: Kompetenzen in Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbereitschaft, Umgang mit Stress, Konfliktfähigkeit,…
  • Unter Beratungskompetenz wird u. a. verstanden: Grundlagen der Kommunikation, Rhetorik, Gesprächsführung, Moderation von Gruppen, Selbstreflexion Einzel- und Gruppen-Supervision, Palliative Care,…
  • Diese Kenntnisse können auch während der Weiterbildung additiv erworben werden.

Weitere Voraussetzungen für die Zertifizierung

    • Berufliche Praxis in einem für die Weiterbildung relevanten Arbeitsfeld
    • Regelmäßige Teilnahme an allen Bausteinen der Weiterbildung
    • Nachweis über die Teilnahme an
      • 24 Ustd. Supervision
      • 42 Ustd. Selbstorganisierte Lerngruppen
      • Anfertigung einer Hausarbeit

(Abgabefrist: 6 Monate nach dem zuletzt belegten Baustein)

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