Weiterbildung Pflegeberatung gemäß § 7a Abs.3 Satz 3 SGB XI

Pflegeberater/in nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI

Nach § 7a SGB XI werden als neue Leistung der Pflegekassen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater eingesetzt.
Demnach haben Versicherte, die Leistungen nach dem SGB XI beziehen oder diese beantragt haben, einen Anspruch auf umfassende Pflegeberatung. Diese Beratung wird als individuelles Fallmanagement (Case Management) durchgeführt, wobei die Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes mit den benötigten Leistungen im Vordergrund steht. Der Fokus richtet sich auf die Entlastung der Angehörigen und Stärkung der häuslichen Pflege.
Dieser durch das Pflege Weiterentwicklungsgesetz in das SGB XI eingefügte Individualanspruch wurde durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erweitert. Auf Wunsch deranspruchsberechtigten Person erfolgt die Pflegeberatung auch gegenüber Angehörigen und weiteren Personen 2. Ferner ist gemäß § 7a Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB XI im Rahmen einer Pflegeberatung auch über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonenzu informieren.
Ziele der Weiterbildung
Ergänzend zu den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI vom 29. August 2008, in der Fassung vom 22. Mai 2018 befähigen wir mit unserer Weiterbildung Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich sowie der Sozialarbeit im Gesundheitswesen als Pflegeberaterinnen und Pflegeberater ihre Lotsenfunktion im Versorgungsangebot wahrzunehmen.
Wir führen die Qualifizierung mit unseren zertifizierten Trainerinnen und Trainern durch, die alle über eigene Erfahrungen im Case Management. Pflegefachwissen und Pflegerecht verfügen und Praxis-Know-How vermitteln.

Unsere Weiterbildungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung gemäß § 10 Abs.1 NBildUG in Niedersachsen und Hessen als Bildungsurlaub anerkannt.

  • Die Teilnehmer erwerben in der Weiterbildung
  • Vertiefte Kenntnisse des Case Management
  • Verfahrenssicherheit in der Fallsteuerung
  • Die Befähigung zur ressourcen- und netzwerkorientierten Arbeit
  • Grundkenntnisse im Bereich der Systemsteuerung
  • Kenntnisse in der Kommunikation und Gesprächsführung (erkennen gesprächsfördernde und gesprächshemmende Faktoren, nehmen Konflikte wahr, erreichen die Balance zwischen Nähe und Distanz)
  • Steigern ihre personale Kompetenz (kooperativ, respektvoll, empathisch, kommunikativ)
Die Weiterbildung gliedert sich in die Module Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen, Pflegefachwissen und Pflegerecht.
Zusätzlich muss zur Qualifizierung zum/r Pflegeberater/in ein 9 tägiges Praktikum absolviert werden.

Nach erfolgter Qualifikation haben die Pflegeberater die Vorgabe durch den GKV Spitzenverband an regelmäßigen Fortbildungen teilzunehmen. Die regelmäßige Fortbildung dient dem Erhalt und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz. Dies wird erreicht durch eine regelmäßige Aktualisierung der Inhalte des Wissens der Module Case Management, Pflegefachwissen und Recht sowie der Reflexion der beruflichen Praxis (z.B. Supervision)

Modul Pflegefachwissen 100 U-Stunden

Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege und Gesundheitswissenschaften
  • Fachbegriffe pflegerischer Leistungen
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Medizin
  • Medizinische Bedarfe chronisch Kranker und pflegebedürftiger Menschen
  • Besonderheiten der Pflege und Betreuung bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz infolge von Demenzerkrankungen, psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen
  • Umgang mit Medikamenten
  • Beratung zu pflegeinhaltlichen Fragen und Pflegeanleitung
  • Abgrenzung behandlungspflegerischer Maßnahmen von körperbezogenen Pflegemaßnahmen
  • aktivierende und kompensierende Pflege
  • Qualitätssicherung pflegerischer und medizinischer Leistungen
  • Kultursensible Pflege
  • Besonderheiten der unterschiedlichen Pflegesetting wie z.B. der häuslichen Pflege

Modul Recht – 130 U-Stunden

Allgemeines Sozialrecht
  • Aufklärung, Auskunft, Beratung, Antragstellung (§§ 13ff. SGB I)
  • sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
  • Grundkenntnisse des Sozialverwaltungsverfahrens (Verwaltungsakt §§ 39 ff. SGB X)
  • Grundkenntnisse des Sozialgerichtsgesetzes (Wiederspruch §§78 ff. SGG, Klage §§ 54 f. SGG)
Besondere pflegerelevante Rechtsfelder
  • Leistungsrecht der Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Kenntnisse über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen (insbesondere §§ 38, 39, 41 f., ff. SGB XI
    Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz)
  • Leistungsrecht der Krankenversicherung (SGB V)
  • Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB VI)
  • Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB VI)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Rehabilitationsrecht (SGB IX)
  • Kinder– und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • Vertragsrecht der Pflegekassen
  • privates Vertragsrecht insbesondere bei Verträgen nach dem Wohn-und Betreuungsvertragsgesetz
    und bei Pflegeverträgen in der häuslichen Pflege
  • Datenschutz
  • Pflegebegutachtung nach SGB XI in Verbindung mit den Richtlinien zum Verfahren der
    Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem SGB XI in der jeweils geltenden Fassung (Begutachtungs-Richtlinien) und dem SGB XII
  • Grundsätze des Betreuungsrechts (z.B. Vorsorgevollmachten, Grundkenntnisse der 1896 ff. BGB)
  • Bundesversorgungsgesetz

Modul – Case Management – 210 Stunden

Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen
  • Case Management – Grundlagen und Ziele
  • Individuelle Fallsteuerung
  • Systemsteuerung als Netzwerkmanagement
  • Qualitätssicherung und Evaluation
  • Netzwerkmanagement und Fallsteuerung – Hürden und Lösungen bei der praktischen Umsetzung
  • Beratung und Hilfeplanung für Menschen in multiplen Problemlagen
  • Haltung – Rolle – Selbstmanagement

Pflegepraktikum

Die Qualifikation zur Pflegeberaterin / zum Pflegeberater beinhaltet den Nachweis eines Praktikums mit einem Umfang von neun Tagen. Die Praktikumstage können auf verschiedene Einrichtungen verteilt werden. In Betracht kommen z.B. die folgenden Einrichtungen:
– Pflegedienst
– Teilstationäre Pflegeeinrichtungen
– Vollstationäre Pflegeeinrichtungen
– SAPV-Team
– Hospizdienste
– Hospize
Das Praktikum soll Eindrücke des Pflegealltages der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und weiterer Personen, der Pflegekräfte und der sonstigen an der Versorgung beteiligten Akteure vermitteln, um eine Verbindungzwischen dem erlernten Wissen mit den praktischen Anforderungen der Pflegeberatung zu schaffen.

Pflegeberaterinnen und Pflegeberater können werden:

1. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
2. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen
3. Altenpfleger/innen
4. Sozialversicherungsangestellte
5. Sozialarbeiter/innen
6. Sozialpädagog/innen
7. Heilpädagog/innen

Die hohen Anforderungen an die Pflegeberatung erfordern entsprechend qualifiziertes Personal.
Für die Pflegeberatung werden insbesondere Pflegefachkräfte (examinierte Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen), Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialpädagogen/-arbeiter/innen eingesetzt. Für die Pflegeberatung kommen auch Personen mit anderen geeigneten Berufen oder Studienabschlüssen in Betracht. Andere Berufe oder Studienabschlüsse sind geeignet, wenn die Ausbildungs-/Studieninhalte insbesondere einen pflegefachlichen, sozialrechtlichen, sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Schwerpunkt haben oder eine mehrjährige Erfahrung in der Beratung zu gesundheitlichen, sozialrechtlichen oder pflegefachlichen Themen bei einem Sozialversicherungsträger vorliegt.

Informationen zur Abschlussprüfung Pflegeberatung:

Abgabefrist der Hausarbeit – 6 Monate nach Abschluss des zuletzt belegten Moduls.

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